Kostenübernahme

Grundlegend gilt:

Sofern Sie mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, ist diese der Kostenträger. Darunter wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

Bei einer Kostenübernahme über die Rentenversicherung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • G 100
  • G 130
  • Notwendigkeitsbescheinigung
  • Einen ärztlichen Befund Einlagen + Schuhzurichtung

Bei einer Folgeversorgung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Formular Folgeversorgung
  • Notwendigkeitsbescheinigung
  • Einen ärztlichen Befund Einlagen+Schuhzurichtung

Bei einer Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit rufen Sie bitte die bundeseinheitliche Hotline an:

Tel.: 0800 – 4555500

Orthopädie-Schuhtechniker

Für eine Beratung oder zum Vermessen Ihrer Füße, vereinbaren Sie bitte mit einem Orthopädie-Schuhtechniker Ihrer Wahl einen Termin.

Links zu den Kostenträgern:
Deutsche Rentenversicherung (mindestens 15 Jahre Beitragszahlung erforderlich)

Bundesagentur für Arbeit (unter 15 Jahre Beitragszahlung)

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Download Formularpaket der Deutschen Rentenversicherung